(Kultur-)Schranken beseitigen

Chancen für Praktikanten und Kultureinrichtungen schaffen
Seit Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist die Zahl der Hochschulabsolventen als Praktikanten in kulturellen und gemeinnützigen Einrichtungen um mehr als 60 Prozent zurückgegangen.

Ein doppelter Verlust:
Nonprofit-Organisationen haben einen Zugang zum modernen Wissen verloren und Hochschulabsolventen keine Gelegenheit, ihr theoretisches Wissen anzuwenden sowie praktisches Handeln zu lernen.Das MiLoG hat viele „Ausbeutungssituationen“ beseitigt und sich deshalb im Großen und Ganzen bewährt: das allgemeine Lob überwiegt. Aber es sind die schädlichen Nebenwirkungen zu beseitigen und mehr Gewinner auf allen Seiten zu erreichen.
Das kann geschehen, indem eine Verbesserung des Gesetzes(§ 22 Absatz 1 einfügen Ziffer 5) bewirkt wird:
Hochschulabsolventen können innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Abschluss bis zu insgesamt sechs Monaten ohne Mindestlohn beschäftigt werden.

Erläuterung:
Das Hochschulstudium zum Erwerb eines theoretischen Wissens dauert meistens fünf oder mehr Jahre. Eine sechsmonatige Tätigkeit ohne Mindestlohn ist vertretbar, sie anzunehmen liegt im Entscheidungs-Freiheitsbereich des Hochschulabsolventen. Die möglichen fehlenden Unterhaltsmittel für sechs Monate können von Dritten wie beispielsweisen Stiftungen oder sonstigen Quellen relativ leicht beschafft werden, jedenfalls leichter als von den Beschäftigungsstellen.


Edmund Kuhlmann, Gründer und Vorstandsvorsitzender der E.W. Kuhlmann-Stiftung, bittet alle Menschen, die diese Sache unterstützen wollen, die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlbezirkes und/oder politische Parteien aufzufordern, die Umsetzung schnell zu bewirken.

Verbreiten Sie den Aufruf! Wirken Sie! Machen Sie Stimmung!

2017